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Mit Verantwortung Handeln in Zeiten der Krise – an Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung denken!

Recht & Rechtsberatung

Der Coronavirus (auch COVID19-Pandemie) hat unser aller Leben verändert. Die Zeiten sind unsicher; gesicherte Prognosen, wie es weiter geht und wie lange die Krise dauert, gibt es nicht. In diesen Zeiten haben wir einerseits Zeit uns zu besinnen, andererseits sind wir alle aufgerufen, verantwortungsbewusst zu handeln.

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Dies empfiehlt sich für jeden. Was können wir daher JETZT regeln?

Letztwillige Verfügung, Testament:

Wenn kein Testament errichtet wird, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Jene Menschen, die das nicht wollen, sollten so oder so, losgelöst von einer Krise, letztwillig verfügen. Andernfalls gehen etwa Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen immer noch grundsätzlich leer aus. Bei Unternehmern oder Landwirten empfiehlt es sich, die „Zersplitterung“ des Vermögens zu vermeiden.

Letztwillige Verfügungen können schnell errichtet sowie registriert werden. Der Vorteil einer letztwilligen Verfügung/eines Testaments ist, dass es auch jederzeit wieder abgeändert werden kann.

Weniger einfach ist es, das, was juristische Laien wollen, formal richtig zu tun (Testamente unterliegen einer strengen Formpflicht) und auch die richtigen inhaltlichen Formulierungen zu finden, um Auslegungsschwierigkeiten und Probleme zu vermeiden. Dazu brauchen Sie einen fachkundigen Anwalt.

Vorsorgevollmacht:

Nur durch eine Vorsorgevollmacht kann im Vorsorgefall verhindert werden, dass ein/e Erwachsenenvertreter/in bestellt und tätig wird. Wenn jemand nicht will, dass berechtigte Personen als gesetzliche Erwachsenenvertreter auftreten dürfen, müssen rechtzeitig Widersprüche registriert werden.

Eine Vorsorgevollmacht bedeutet nicht, dass man sich selbst von heute auf morgen Rechte benimmt. Vielmehr muss der Vorsorgefall erst eintreten, von einem Arzt bestätigt und registriert werden. Die Vorsorgevollmacht stellt daher eine reine Vorsichtsmaßnahme dar.

Patientenverfügung:

Infolge der österreichischen Rechtslage und der Behandlungspflicht der Ärzte sind mündige Bürger auch aufgerufen, im Rahmen einer Patientenverfügung, die ebenfalls registriert werden muss, festzulegen, welche Behandlungen sie wollen und welche eben nicht. Dadurch werden auch Angehörige entlastet, die sonst schwerwiegende und weitreichende Entscheidungen treffen müssen.

Fachkundige Beratung – Handeln Sie JETZT:

Wir empfehlen Ihnen sich von unseren Rechtsanwälten beraten zu lassen! Es sollten die oben angesprochenen Themen zeitnah mit fachkundiger Unterstützung unserer Rechtsanwälte rechtssicher geregelt werden und dabei Ihre eigenen Ziele und Bedürfnisse umgesetzt werden. Wir können Ihnen kurzfristige Beratungstermine anbieten, gerne auch in Form von Telefon- oder Videokonferenzen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Beratungskosten oder beteiligen sich daran!

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