Weniger Miete zahlen wegen neuer Lagezuschlagskarte für Wien
Recht & RechtsberatungSeit Ende 2018 gibt es auf Basis der Judikatur des Obersten Gerichtshofes eine neue Lagezuschlagskarte für Wien. Gemäß dieser neuen Mappe sind in vielen Gebieten, in denen früher Lagezuschläge möglich waren, diese künftig nicht mehr erlaubt. Beispielsweise sind etwa im halben 7. Bezirk keine Lagezuschläge mehr gestattet. Dies betrifft nicht nur neue Mietverträge; auch Altmietverträge sollten überprüft werden. Da es hier um erhebliche Beträge gehen kann (oft machen Lagezuschläge inkl. USt. 3 € bis 4 € oder mehr pro m² und Monat aus), geht es hier um viel Geld. Jeder Mieter ist gut beraten, den Mietvertrag überprüfen zu lassen. Wir bieten eine Mietvertragsüberprüfung und Rechtsberatung in diesem Zusammenhang pauschal um 300,00 € (inkl. USt) an.
Wenn ein Anspruch auf Mietzinsherabsetzung besteht, ist dieser über die Schlichtungsstelle und dann über das Gericht durchsetzbar; dies kann auch über uns erfolgen. Da die Lagezuschlagskarte neu ist, sind einige Rechtsfragen allerdings noch nicht ausjudiziert. Im Hinblick auf Verjährungsbestimmungen (siehe insbesondere § 16 Abs 8 MRG) ist es den Betroffenen anzuraten, sofort tätig zu werden. Insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung mit dem entsprechenden Baustein Mietrechtsschutz besteht, sollten sie nicht zögern. Schwierig bis unmöglich wird es nämlich dann, wenn unbefristete Mietverträge bereits länger als drei Jahre andauern. Bei allen befristeten Verträgen beginnt die Verjährung erst mit dem Vertragsende.