Bedeutung von Sachverständigengutachten im Sozial- und Medizinrecht
Verfahren im Sozial- und Medizinrecht sind besonders stark von medizinischen Sachverständigengutachten geprägt. Da Gerichte keine eigene medizinische Fachkunde haben, werden zur Beurteilung von Pflegebedarf, Arbeits- oder Berufsfähigkeit oder der Frage, ob eine Behandlung lege artis erfolgte, regelmäßig Gutachter bestellt. Deren Feststellungen bilden häufig – bis zum Obersten Gerichtshof – die maßgebliche Tatsachengrundlage des Verfahrens.
Ein Gutachten kann rechtlich nicht einfach bekämpft werden, solange es vollständig, schlüssig und nachvollziehbar ist. Genau hier liegt jedoch oft der Ansatzpunkt: Ein Gutachten muss widerspruchsfrei, logisch begründet und fachlich fundiert sein. Ist es das nicht, darf es keine tragfähige Entscheidungsgrundlage sein.
Fehlt es an einer ausreichenden Begründung oder bleibt das Gutachten in wesentlichen Punkten unklar, kann dies – ebenso wie die unterlassene Einholung eines weiteren Gutachtens – einen Verfahrensmangel darstellen. Dazu besteht gefestigte Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0040597; RS0113643; OLG Innsbruck 20.10.2023, 23 Rs 51/23f; Pochmarski/Tanczos/Kober, Berufung in der ZPO⁴ [2022] 148 f; Pochmarski/Lichtenberg/Tanczos/Kober, Die Berufung in der ZPO³ [2014] 123 f; Rechberger/Klicka in Rechberger/Klicka ZPO⁵ [2019] § 360 Rz 6).
Entscheidend ist, Unklarheiten und Widersprüche bereits in erster Instanz aufzuzeigen. Die sorgfältige Analyse der Befunde und die gezielte Hinterfragung des Gutachtens sind daher zentral. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig Erfahrung im Umgang mit medizinischen Sachverständigengutachten ist – denn oft hängt der gesamte Verfahrenserfolg an deren Qualität.