Schmerzensgeld und Schadenersatz nach einem Unfall:
Voraussetzungen und Durchsetzung
Nach einem Unfall, etwa im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich, stellen sich für Betroffene regelmäßig auch rechtliche Fragen. Neben der medizinischen Versorgung können unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche bestehen, insbesondere auf Schmerzensgeld, Ersatz von Heilungskosten, Verdienstentgang sowie Pflege- und Betreuungskosten.
Rechtsgrundlage sind die §§ 1293 ff ABGB. Ein Schadenersatzanspruch setzt grundsätzlich das Vorliegen eines Schadens, dessen kausale Verursachung durch ein rechtswidriges Verhalten sowie ein Verschulden des Schädigers voraus. In der praktischen Abwicklung liegt der Schwerpunkt allerdings weniger auf der Haftung dem Grunde nach als vielmehr auf der konkreten Bezifferung und Durchsetzung der Schadenhöhe.
Beim Schmerzensgeld kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an. Ausschlaggebend sind vor allem Art und Dauer der Beeinträchtigung, die Intensität der Schmerzen sowie allfällige Dauerfolgen. Starre Sätze existieren nicht; die Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Entscheidungen.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Haftpflichtversicherungen Ansprüche nur eingeschränkt anerkennen oder Vergleichszahlungen anbieten, obwohl das tatsächliche Ausmaß der Verletzungsfolgen noch nicht abschließend feststeht. Eine vorschnelle Einigung kann daher zu dauerhaften Nachteilen führen. Zur Absicherung gegen die Verjährung ist daher ein konstitutives Anerkenntnis oder die rechtzeitige Einbringung einer Feststellungsklage erforderlich.
Besonderes Gewicht kommt der Sicherung von Beweismitteln zu. Ärztliche Unterlagen, Befunde, Lichtbilder, Zeugenaussagen sowie Nachweise über Einkommensverluste sind für die spätere Anspruchsdurchsetzung regelmäßig entscheidend. In vielen Fällen wird zur Beurteilung der Verletzungsfolgen und der Schmerzintensität ein medizinischer Sachverständiger beigezogen. Dessen Feststellungen bilden häufig die Grundlage für die Bemessung des Schmerzensgeldes und der weiteren Ansprüche.
Die erfolgreiche Geltendmachung setzt eine klare Aufbereitung des Sachverhalts voraus, sowohl in Bezug auf die Haftung als auch auf die konkrete Schadenshöhe. Erfahrungsgemäß hängt der Ausgang eines Verfahrens wesentlich davon ab, wie nachvollziehbar und vollständig die maßgeblichen Umstände dargelegt werden.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren konkreten Ansprüchen und prüfen Ihren Fall im Detail. Kontaktieren Sie uns zeitnah (Verjährung binnen drei Jahren), um Ihre Ansprüche vollständig zu sichern.
Mag. Murwareed Siddiqi