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Gut vorgesorgt ist halb gewonnen: Warum rechtzeitige Vorsorge so wichtig ist

Das Leben lässt sich nicht immer planen. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine unerwartete Veränderung der persönlichen oder familiären Situation können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann. Auch Fragen rund um das eigene Vermögen, die Familie oder die Unternehmensnachfolge sollten nicht erst dann geklärt werden, wenn es bereits zu spät ist. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann selbstbestimmt Entscheidungen treffen und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn man diese nicht mehr selbst äußern kann.

Wir empfehlen daher, sich frühzeitig mit folgenden Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge auseinanderzusetzen:

1. Patientenverfügung 

Was passiert, wenn man aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden kann? Mit einer Patientenverfügung lässt sich bereits im Vorfeld festlegen, welche medizinischen Maßnahmen man in bestimmten Situationen ablehnt. So kann der eigene Wille auch dann berücksichtigt werden, wenn man ihn selbst nicht mehr äußern kann.

2. Vorsorgevollmacht 

Eine Vorsorgevollmacht ist keineswegs nur ein Thema für ältere Menschen. Ein Verkehrsunfall, eine plötzliche Erkrankung oder ein anderer Schicksalsschlag können jeden treffen und dazu führen, dass man nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Ohne entsprechende Vorsorge kann in einem solchen Fall die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters erforderlich werden. Damit gehen nicht nur gerichtliche Kontroll- und Rechenschaftspflichten einher, sondern unter Umständen auch die Bestellung einer Person, die man selbst nicht als Vertreter gewählt hätte.

Mit einer rechtzeitig errichteten Vorsorgevollmacht kann man hingegen selbst festlegen, welcher Vertrauensperson man die Vertretung in bestimmten Angelegenheiten übertragen möchte. Damit behält man ein wesentliches Stück Selbstbestimmung – auch für den Fall, dass man irgendwann nicht mehr selbst entscheiden kann.

3. Testament 

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den eigenen Vorstellungen. Besonders deutlich zeigt sich das bei Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten: Anders als Ehegatten haben sie grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht. Wer seinen Lebenspartner oder seine Lebenspartnerin absichern möchte, sollte daher unbedingt über die Errichtung eines Testaments nachdenken.

Ein Testament schafft Klarheit darüber, wem das eigene Vermögen zukommen soll, und kann dazu beitragen, spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

4. Unternehmensnachfolge, Schenkungen und Vermögensübertragungen

Auch die Übertragung von Vermögen sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Gerade bei Unternehmen, Unternehmensanteilen, Liegenschaften und Wohnungen lohnt es sich, frühzeitig über eine geeignete Übergabe nachzudenken.

Österreich erhebt derzeit keine allgemeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Ob und wie lange diese Rahmenbedingungen angesichts der aktuellen budgetären Entwicklungen bestehen bleiben, lässt sich allerdings nicht verlässlich vorhersagen. Eine rechtzeitige Planung kann daher sinnvoll sein. 

Unser Tipp: Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern der Weitsicht.

Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament oder Vermögensübertragung – welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt immer von der individuellen Lebenssituation ab. Entscheidend ist, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen und die eigenen Wünsche rechtlich abzusichern.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre persönliche Situation zu analysieren und eine passende Vorsorgelösung zu erarbeiten. Vereinbaren Sie jederzeit ein Beratungsgespräch mit uns!

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